Mietrecht zum Thema Treppenhausreinigung

Redaktion

Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages stellen sich viele Mieter die Frage, ob sie zur Reinigung des Hausflures verpflichtet sind. Wohnen Sie in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, kommt es häufig zu Streitigkeiten wegen der Hausordnung. Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, engagieren Vermieter einen professionellen Facility Service, der sich neben der Treppenhausreinigung um die Mülltonnen, die Grünpflege, das Säubern der Außenflächen und um das Kehren des Kellers kümmert. Doch wie sieht es rechtlich mit der Hausreinigung aus?

Verpflichten sich Mieter zur Treppenhausreinigung?

Das kommt darauf an, was Sie im Mietvertrag vereinbarten. Sieht dieser nicht vor, dass Sie regelmäßig den Bereich vor Ihrer Tür reinigen, ist das Sache des Vermieters. Gibt dieser die Hausreinigung als Nebenkosten im Mietvertrag an, legt er die Kosten für eine professionelle Reinigungsfirma problemlos auf den Mieter um. Den tatsächlich auf Sie entfallenden Anteil sehen Sie in Ihrer aktuellen Betriebskostenabrechnung ein. Der Vermieter ist verpflichtet, unter dem Punkt „Treppenhausreinigung“ sämtliche Posten nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

Hält der Mietvertrag eindeutig fest, dass Sie sich zur Hausreinigung verpflichten, führen Sie diese regelmäßig durch. Ob Sie eine eigene Reinigungskraft engagieren, obliegt Ihrer Entscheidung. Die Hausordnung oder der Reinigungsplan hält fest, wann Sie die Reinigung durchführen.

Haben Sie ein Mitspracherecht bei der Wahl der Reinigungsfirma?

Wen der Hauseigentümer mit der Reinigung beauftragt, entscheidet er selbst. Entweder er engagiert dafür Reinigungskräfte oder übergibt die Aufgabe an den Hausmeisterservice. Wenn Sie hier schauen, finden Sie einen Facility Service für den Raum Frankfurt am Main und Offenbach, der neben der Treppenhausreinigung weitere Dienstleistungen anbietet.

Wie oft führen Sie die Reinigung durch? Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Zu den üblichen Aufgaben gehört das Kehren und Wischen. Der Vermieter hält den Umfang der Arbeiten sowie die Aufteilung unter den Mietern in der Hausordnung oder im Reinigungsplan fest. Darin bestimmt der Hausbesitzer, was Sie reinigen und in welchem Turnus. Teilweise beinhalten die Vereinbarungen das Säubern der Gemeinschaftsbereiche wie Waschküche, Dachboden und Kellergänge. In der Regel übernehmen Mieter die Reinigungsaktivitäten für ihre Etage sowie den Treppenbereich zur oberen und unteren Wohnung. Erdgeschossbewohner reinigen zudem den Eingangsbereich des Hauses. Der Mieter trägt die Kosten für Wischlappen, Reinigungsmittel und Putzgeräte.